Der EU Data Act fördert Daten als neues Geschäftsmodell. Dazu hält unser Dateninstitut am 16. Juli 2026 um 10h ein kostenloses Praxis-Webinar. Ein Usecase widmet sich der wachsenden Ladeinfrastruktur aus Sicht der Hersteller und Betreiber wie beispielsweise Tesla oder die Stadtwerke Bonn.
Bonn, 30. Juni 2026. Mit dem EU Data Act entstehen rund um Ladeinfrastruktur völlig neue Geschäftsmodelle. Ladesäulenbetreiber erhalten künftig nicht nur Zugang zu den Daten ihrer Ladesäulen, sondern können diese auch kontrolliert über Data Spaces untereinander und sogar Dritten bereitstellen. Gemeinsam mit Herstellern wie MENNEKES könnten Ladesäulen künftig zusätzlich als dezentrale Sensorplattformen für Umwelt-, Wetter- oder Verkehrsdaten dienen und damit weit mehr liefern als Informationen zum Ladevorgang. Es entstehen neue Fragen: Welche Daten besitzen wirtschaftlichen Wert? Wie werden sie lizenziert, bepreist und vermarktet? Betreiber einer Ladeinfrastruktur wie Stadtwerke oder Automobilkonzerne avancieren zu Anbietern datenbasierter Mehrwertdienste. Unser Praxis-Webinar am 16. Juli widmet sich genau diesen juristischen und datenökonomischen Fragestellungen.
Die neue Datenökonomie Dank EU Data Act am Beispiel eines Ladesäulen-Herstellers und -betreibers
Der EU Data Act verteilt neue Rollen in der Datenökonomie. In Artikel 2 definiert der Data Act den **Data Holder** als jene Organisation, die Daten bereitstellt – typischerweise den Hersteller eines vernetzten Produkts oder eines verbundenen digitalen Dienstes. Der **User** ist dagegen die Organisation, die das Produkt besitzt, least oder nutzt. Genau diese Definition besitzt enorme wirtschaftliche Tragweite. Im Fall einer öffentlichen Ladeinfrastruktur wäre beispielsweise **MENNEKES** als Hersteller der vernetzten Ladesäule der **Data Holder**, während die **Stadtwerke Bonn** als Betreiber der Ladepunkte der **User** sind. Der entscheidende Wandel entsteht dadurch, dass Artikel 4 des EU Data Act dem User ausdrücklich das Recht gibt, auf die durch die Nutzung der Ladesäulen erzeugten Daten zuzugreifen und diese zu nutzen. Die wirtschaftlich relevanten Daten entstehen nämlich nicht allein in der Ladesäule, sondern erst durch deren tatsächlichen Betrieb. Informationen über Ladevorgänge, Auslastung, Energieflüsse, Betriebszustände oder Wartungsereignisse entstehen durch die tägliche Nutzung der Ladeinfrastruktur der Stadtwerke. Noch wichtiger ist Artikel 5 des Data Act. Dort wird geregelt, dass der User verlangen kann, dass die Daten an eine **Third Party** weitergegeben werden. Genau dadurch entsteht eine völlig neue Datenökonomie. Stadtwerke und Ladepunktbetreiber können künftig selbst datenbasierte Geschäftsmodelle entwickeln – beispielsweise für intelligente Netzsteuerung, kommunale Mobilitätsplanung, KI-gestützte Lastprognosen, digitale Zwillinge oder datenbasierte Mehrwertdienste für Dritte. Der eigentliche Paradigmenwechsel des EU Data Act liegt deshalb nicht allein im Datenzugang, sondern darin, dass Betreiber von Ladeinfrastrukturen erstmals systematisch eigene **Value-Data-Modelle** aufbauen und vermarkten können.

Kostenloses Praxis-Webinar EU Data Act am 16. Juli um 10h
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Quellen:
Der EU Data Act
https://bmds.bund.de/themen/digitale-wirtschaft/data-act
HÄRTING Rechtsanwälte — FRAND im Data Act: Was dürfen Daten kosten?
https://haerting.de/wissen/frand-im-data-act-was-duerfen-daten-kosten/
ZEW — Ökonomie von Datenmärkten
https://www.zew.de/fileadmin/FTP/dp/dp17043.pdf?
DAI — Public Data License (PDL)
https://dai.institute/wp-content/uploads/2026/05/Lizenzvereinbarung_OGC_19122025-V1.pdf
