Bonn, 8. April 2026. Die Begriffe Public Data und Open Data werden häufig gleichgesetzt – doch sie beschreiben unterschiedliche Konzepte. Während Open Data für maximale Nutzungsfreiheit steht, geht es bei Public Data mehr um die gesellschaftliche Relevanz bei staatlicher Verantwortung (als Datenquelle) oftmals mit beschränktem Zugang und Einsatz. Dieser Unterschied ist nicht nur theoretisch, sondern hat konkrete Auswirkungen auf Nutzung, Geschäftsmodelle und Dateninfrastrukturen. Gerade in der Praxis zeigt sich, dass Offenheit nicht der Standard ist. Wer datenbasierte Anwendungen, Analysen oder Datenräume entwickeln will, muss verstehen: Nicht jede öffentliche Datenquelle ist automatisch frei nutzbar. Unser Vorstandsvorsitzende und Jurist Björn Schmidt zeigt den rechtlichen Rahmen dazu auf.
Public Data vs. Open Data – Entwicklung und rechtlicher Rahmen (EU & Deutschland)
Der heutige Unterschied beider Begrifflichkeiten ist das Ergebnis einer mehrjährigen rechtlichen und nutzerbasierten Entwicklung auf europäischer und nationaler Ebene. Ausgangspunkt war die Frage, wie Daten des öffentlichen Sektors (Public) nicht nur verwaltet, sondern aktiv und am besten frei verfügbar (Open) genutzt werden können.
Bereits 2003 legte die EU mit der PSI-Richtlinie (Public Sector Information) den Grundstein. Sie verfolgte das Ziel, die Weiterverwendung öffentlicher Daten zu erleichtern und wirtschaftliche Potenziale zu erschließen. Der Fokus lag zunächst auf der Nutzbarkeit vorhandener Daten, nicht auf deren vollständiger Offenheit. Mit der Open Data Richtlinie (EU 2019/1024), die die PSI-Richtlinie aus 2003 ersetzte, verschob sich der Schwerpunkt deutlich. Neben der Weiterverwendung wurde nun auch die aktive Bereitstellung offener Daten in den Mittelpunkt gestellt. Insbesondere wurden sogenannte „High Value Datasets“ definiert – Datensätze, die aufgrund ihres wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Potenzials verpflichtend kostenfrei, maschinenlesbar und möglichst über APIs bereitgestellt werden sollen.
Deutschland setzte diese Richtlinie 2021 mit dem Datennutzungsgesetz (DNG) um. Dieses schafft den rechtlichen Rahmen für die Weiterverwendung öffentlicher Daten und konkretisiert die Anforderungen an deren Bereitstellung. Parallel dazu wurde das E-Government-Gesetz (EGovG) angepasst, um Open-Data-Prinzipien – insbesondere im Bund – stärker zu verankern. Doch die praktische Umsetzung erfolgte fragmentiert und unterschiedlich zwischen Bund und Ländern. Erst in jüngster Zeit zeigt sich ein operativer Durchbruch: Mit der Entscheidung der Vermessungsverwaltungen (AdV), Geobasisdaten ab 2024 bundesweit als Open Data bereitzustellen, wird deutlich, wie aus regulatorischen Vorgaben konkrete Open Data Strukturen entstehen. Da aber auch weiterhin große Public Data Bestände eben nicht frei, sondern unter strikteren Nutzungsbedingungen und Lizenz- und Aufwandsgebühren verfügbar sind, etablierten sich die Begrifflichkeiten Public Data und Open Data.
Die Bezeichnung Public Data beschreibt dabei mehr die Quelle (Amt) mit einer von mehreren unterschiedlichen Lizenzformen und Open Data nur die freie Nutzungsform und damit eine rechtliche Regelung bei offener Verfügbarkeit mit bewusster Freigabeentscheidung.
Was ist Open Data?
Open Data beschreibt ein Prinzip der freien Zugänglichkeit und Nutzung von Daten. Daten gelten als offen, wenn sie ohne Einschränkungen zugänglich sind, in maschinenlesbaren Formaten vorliegen und unter einer offenen Lizenz stehen, die Weiterverwendung, Veränderung und Verbreitung erlaubt. Entscheidend ist dabei: Nicht die Herkunft der Daten ist maßgeblich, sondern die Lizenz. Ein zentrales Beispiel ist die „Datenlizenz Deutschland – Zero 2.0“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Diese erlaubt die uneingeschränkte Nutzung – auch kommerziell und ohne Namensnennung. Damit werden staatliche Daten erst durch die Lizenz zu Open Data. Weitere Beispiele sind OpenStreetMap oder offene APIs von Unternehmen, die Daten gezielt zur freien Nutzung bereitstellen. In all diesen Fällen gilt: Offenheit ist kein Zufall, sondern eine bewusste Entscheidung.
Open Data ist damit ein klar definierter Idealzustand: Daten sind vollständig frei nutzbar, ohne rechtliche, technische oder wirtschaftliche Hürden. In der Realität betrifft dies jedoch meist nur einen Teil der tatsächlich verfügbaren Datenbestände – insbesondere im öffentlichen Sektor.
Was ist Public Data?
Public Data bezeichnet Daten, die im öffentlichen Interesse stehen und typischerweise von staatlichen Institutionen erhoben oder bereitgestellt werden. Dazu zählen etwa Registerdaten, Geobasisdaten, Statistik- oder Umweltdaten. Im Gegensatz zu Open Data beschreibt Public Data nicht die Zugänglichkeit, sondern die gesellschaftliche Funktion und Herkunft der Daten. Ein zentrales Missverständnis ist, dass „öffentlich“ gleichbedeutend mit „frei“ sei. Tatsächlich sind viele Public Data bewusst reguliert. Ein Beispiel ist das Registerportal der Länder (https://www.handelsregister.de). Hier können Informationen zu Unternehmen und Organisationen eingesehen werden. Gleichzeitig gelten klare Einschränkungen: nur Einzelabfragen, keine systematischen Massenabrufe, Zugriffslimits und rechtliche Vorgaben. Die Daten sind öffentlich einsehbar – aber nicht frei nutzbar.
Ein weiteres Beispiel sind Geobasisdaten der Bayerischen Vermessungsverwaltung (https://www.ldbv.bayern.de/mam/ldbv/dateien/nutzungsbedingungen_daten.pdf). Diese Daten sind essenziell für Planung, Verwaltung und Wirtschaft. Ihre Nutzung ist jedoch lizenzbasiert, teilweise kostenpflichtig und unterscheidet klar zwischen interner und externer Nutzung. Externe Weitergabe ist stark eingeschränkt.
Public Data folgt damit nicht dem Prinzip der Offenheit, sondern der Zweckbindung. Die Daten sind öffentlich relevant, aber ihre Nutzung wird bewusst gesteuert – aus Gründen des Datenschutzes, der Qualitätssicherung und der Finanzierung staatlicher Dateninfrastrukturen.
Die Public Data Lizenz des Dateninstituts (dai)
Die Public Data Lizenz des data analytics institute (dai) positioniert sich zwischen Open Data und klassischem Public Data. Sie greift ein etabliertes Prinzip aus der öffentlichen Verwaltung auf: Die Nutzung von Daten ist frei, ihre Bereitstellung jedoch kostenpflichtig. Grundlage ist die dai-Lizenzvereinbarung: https://dai.institute/wp-content/uploads/2026/02/Lizenzvereinbarung_OGC_19122025-V1.pdf
Dieses Prinzip findet sich beispielsweise auch in den Gebührenmodellen der Vermessungsverwaltungen (AdV), etwa in den Bezugsbedingungen für Geodaten: https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Bezugsbedingungen/AdV-GR_4_0_1_f6f8a.pdf
Die dai-Lizenz orientiert sich an diesem Modell – ist jedoch deutlich einfacher und freier gestaltet. Sie reduziert komplexe Unterscheidungen (z. B. interne vs. externe Nutzung, verschiedene Gebührenarten) auf ein klares Prinzip: Zugang gegen Bereitstellungsgebühr, Nutzung weitgehend frei.
Der entscheidende Unterschied liegt in der ökonomischen Logik: Nicht die Nutzung wird bepreist, sondern die Bereitstellung eines nutzbaren Datenprodukts. Damit entsteht ein Modell, das sowohl wirtschaftlich tragfähig als auch praktisch nutzbar ist – und die Lücke zwischen Offenheit und Regulierung schließt.
Unterschied Public vs. Open Data – ein Fazit
Die Unterscheidung zwischen Open Data und Public Data ist mehr als semantisch – sie bestimmt, wie Daten tatsächlich genutzt werden können. Open Data steht für maximale Freiheit, ist jedoch in der Praxis oft nur für ausgewählte Datensätze realisierbar. Public Data hingegen bildet die Grundlage staatlicher Informationssysteme, ist aber häufig reguliert und eingeschränkt nutzbar. Die Beispiele machen das deutlich: GovData zeigt, wie Daten durch offene Lizenzen vollständig nutzbar werden (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Das Registerportal zeigt, wie Public Data bewusst begrenzt zugänglich ist (https://www.handelsregister.de). Geodaten der Vermessungsverwaltungen zeigen, wie Nutzung über Lizenzen gesteuert wird (https://www.ldbv.bayern.de/mam/ldbv/dateien/nutzungsbedingungen_daten.pdf). Und die AdV verdeutlicht, dass Bereitstellungsgebühren ein etabliertes Modell sind (https://www.adv-online.de/AdV-Produkte/Bezugsbedingungen/AdV-GR_4_0_1_f6f8a.pdf). Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob Daten offen sind, sondern ob sie nutzbar sind. Die Public Data Lizenz bietet hier einen pragmatischen Ansatz: Sie verbindet die gesellschaftliche Relevanz von Public Data mit einer hohen praktischen Nutzbarkeit, ohne vollständige Offenheit vorauszusetzen.
Die Zukunft entscheidet sich nicht an „open oder nicht open“, sondern an nutzbar oder nicht nutzbar.
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