Media Data Licence: Pressefreiheit braucht Datenfreiheit.

Mit der neuen Media Data Licence (MDL 1.0) erhalten Journalisten ab sofort Zugriff auf gebührenfreie Daten für ihre redaktionellen Beiträge. Ziel ist die Förderung von Pressefreiheit, Transparenz und öffentlicher Meinungsbildung durch einen sicheren, nachvollziehbaren und standardisierten Zugang zu geprüften Informationen.

Bonn, 08. Juni 2026. Mit der neuen Media Data Licence (MDL 1.0) stellt das data analytics institute (dai) ab sofort lizenzgebührenfreie Daten zur Unterstützung journalistischer, redaktioneller und publizistischer Tätigkeiten bereit. Die MDL kann sowohl von Organisationen per Lizenzvereinbarung als auch maschinenlesbar voll-automatisch innerhalb von Datenräumen, Connectoren und digitalen Informationsinfrastrukturen verarbeitet werden. Das Grundprinzip der MDL ist: Lizenzgebührenfreie Nutzung bei verpflichtender Quellenangabe.


 

Media Data Licence – Pressefreiheit braucht Datenfreiheit


Pressefreiheit gehört zu den Grundpfeilern einer demokratischen Gesellschaft. Sie ermöglicht unabhängige Berichterstattung, öffentliche Kontrolle und informierte Meinungsbildung. Doch im digitalen Zeitalter stellt sich eine neue Frage: Reicht Pressefreiheit allein noch aus, wenn der Zugang zu Informationen zunehmend über digitale Plattformen, Datenräume und technische Infrastrukturen organisiert wird? Die Antwort lautet: Nein. Pressefreiheit braucht Datenfreiheit.


Die neue Infrastruktur der Öffentlichkeit

Journalismus basiert seit jeher auf Informationen. Was früher Akten, Pressemitteilungen, Statistiken und persönliche Recherchen waren, sind heute zunehmend digitale Datenbestände, Schnittstellen, Plattformen und Datenräume. Ob Energiewende, Mobilität, Wahlen, Klima, Gesundheit oder Wohnungsmarkt – gesellschaftlich relevante Informationen liegen immer häufiger in strukturierter Form vor. Die Fähigkeit von Medien, diese Informationen zu analysieren, einzuordnen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wird damit zu einer zentralen Voraussetzung moderner Berichterstattung. Gleichzeitig entstehen neue Herausforderungen. Daten liegen verteilt bei Behörden, Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Plattformen. Zugänge sind uneinheitlich geregelt. Nutzungsrechte sind oft unklar. Technische Schnittstellen fehlen oder sind nicht interoperabel. Häufig ist nicht erkennbar, welche Informationen genutzt werden dürfen und unter welchen Bedingungen. Während Pressefreiheit verfassungsrechtlich geschützt ist, fehlt häufig ein standardisierter Rahmen für den digitalen Zugang zu Informationen.

Von der Pressefreiheit zur Datenfreiheit

Datenfreiheit bedeutet nicht, dass alle Daten frei verfügbar sein müssen. Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse und Sicherheitsinteressen bleiben wichtige Schutzgüter. Datenfreiheit bedeutet vielmehr, dass die Informationen, die für die öffentliche Berichterstattung bereitgestellt werden können, klare und transparente Nutzungsbedingungen existieren. Hier benötigen Medien Rechtssicherheit. Und Medien benötigen Qualitätssicherheit. Sie benötigen aber vor allem auch Unterstützung in der lizenzgebührenfreien Nutzung. Dafür erhält die Quelle Reichweite.


Die Media Data Licence (MDL 1.0)


Die Media Data Licence kann ab sofort hier eingesehen werden (MDL 1.0 Lizenzvereinabrung). Der Nutzerkreis im Sinne dieser Vereinbarung sind Medien in Form juristischer Personen bzw. Organisationen, die Inhalte mit journalistischem, redaktionellem oder publizistischem Charakter für die Öffentlichkeit erstellen, bearbeiten oder verbreiten. Sie dürfen damit insbesondere auf Basis der zur Verfügung gestellten Daten, weiterführende Analysen und Auswertungen, Veröffentlichungen und redaktionelle Berichterstattung durchführen.

Die Nutzung der bereitgestellten Informationen ist lizenzgebührenfrei. Medien müssen keine Rechte erwerben, um Inhalte journalistisch zu verwenden. Gleichzeitig können für die technische Bereitstellung Gebühren anfallen. Der Betrieb von Datenräumen, Connectoren, Schnittstellen, Authentifizierungsdiensten und Governance-Strukturen verursacht Kosten. Diese Kosten betreffen jedoch den Zugang zur Infrastruktur und nicht die eigentlichen Nutzungsrechte. Die Trennung von Nutzungsrecht und Bereitstellung schafft Transparenz und vermeidet rechtliche Unsicherheiten.

Datenräume als Infrastruktur der Pressefreiheit

In den kommenden Jahren werden Datenräume eine ähnliche Bedeutung für den Informationszugang erhalten wie das Internet für die Verbreitung von Informationen. Die Frage wird nicht mehr nur sein, ob Informationen veröffentlicht werden dürfen. Die Frage wird sein, wie Informationen gefunden, genutzt, kontrolliert und nachvollzogen werden können. Datenräume schaffen hierfür die technische Grundlage. Eine Media Data Licence schafft hier den rechtlichen Rahmen für die redaktionelle Nutzung. Gemeinsam ermöglichen sie einen sicheren, transparenten und interoperablen Zugang zu Informationen für Medien und Öffentlichkeit.



Das data analytics institute (dai) unterstützt in der Beratung und im Aufbau datenbasierter Geschäftsmodelle – fragen Sie uns!


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